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Wohnen Sie noch, oder Riestern Sie schon?

Die neue Förderung "Wohn-Riester" bietet Unterstützung für selbstgenutzte Immobilien.

Nicht erst seit der BHW-Werbung ist klar, die komplizierte "Riester-Rente" hat eine zusätzliche Spielart bekommen: Den "Wohn-Riester". Hier in Kürze ein Überblick des Bundesfinanzministers (1), worum es sich dabei handelt, und was Sie damit machen können.
Mit dem "Wohn-Riester" kann gefördertes Vorsorgekapital ab sofort besser für die selbst genutzte Wohnimmobilie genutzt werden. Außerdem können zukünftig auch Tilgungsleistungen bei der Immobilienfinanzierung steuerlich gefördert werden, wenn das zugrunde liegende Darlehen für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie eingesetzt wurde.

Die Regelungen zum "Wohn-Riester" betreffen folgende Teilbereiche:

  • Erwerb oder Bau. Das geförderte Altersvorsorgekapital kann für den Erwerb oder den Bau selbst genutzter Wohnimmobilien eingesetzt werden.
  • Tilgung. Künftig können Tilgungsleistungen steuerlich begünstigt werden, wenn die zugrunde liegenden Darlehen für die Finanzierung einer selbst genutzte Wohnimmobilien eingesetzt werden.
  • Genossenschaftsanteile. Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist erweitert worden. Zum Beispiel wird der Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile gefördert, wenn man in der betreffenden Genossenschaft wohnt.
  • Entschuldung: Zu Beginn der Auszahlungsphase kann der Zulageberechtigte das geförderte Altersvorsorgekapital auch für die Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einsetzen.

Förderberechtigt ist, wer auch die Riester-Förderung erhalten kann. Eine Sonderregelung besteht bei Ehegatten. Ist nur ein Ehegatte unmittelbar förderberechtigt, besteht für den anderen Ehegatten eine mittelbare Förderberechtigung, wenn die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. Darüber hinaus können jetzt auch Bezieher von Renten wegen Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit sowie Empfänger einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit unmittelbar förderberechtigt sein.
Wer sich also ein Eigenheim für seinen Ruhestand anschaffen will, kann mit Wohn-Riester zusätzlich zu bestehender Tilgung oder laufenden Sparplänen an staatliche Förderung gelangen.
Wie bei den klassischen Altersvorsorgesparprodukten werden Mittel, die zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden, so gefördert wie Altersvorsorgebeiträge, die auf ein Sparkonto eingezahlt werden. Vereinfacht ausgedrückt wird das Sparkonto durch die Immobilie ersetzt. Das in der Immobilie gebundene (steuerlich geförderte) Altersvorsorgekapital wird auf einem gesonderten "Konto" - dem Wohnförderkonto - erfasst. Die dort eingestellten Beträge werden jährlich um 2 Prozent erhöht und dienen als Grundlage für die spätere nachgelagerte Besteuerung. Das heißt: Beträgt der Stand des Wohnförderkontos 10.000 Euro, dann wird nur dieser Betrag steuerlich erfasst, auch wenn sich der Wert der Immobilie zwischenzeitlich verdoppelt hat und somit die Nutzungen aus dem mietfreien Wohnen mehr "Wert" sind als bei Inanspruchnahme der Förderung vorhergesehen wurde.

Wird das Wohn-Riestern im Alter besteuert?
Ja. Bei der so genannten nachgelagerten Besteuerung haben die Förderberechtigten ein Wahlrecht. Sie können sich zum einen für die sukzessive nachgelagerte Besteuerung über einen längeren Zeitraum von 17 bis 25 Jahren entscheiden. Alternativ ist eine Einmalbesteuerung von 70 Prozent des in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals zu Beginn der Rentenphase möglich. Welche der beiden Besteuerungsmöglichkeiten später am besten ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Der Steuerpflichtige hat allerdings jederzeit die Möglichkeit den Stand des Wohnförderkontos zu reduzieren, in dem er einen entsprechenden Betrag in einen klassischen Riester-Sparvertrag einzahlt, z.B. durch eine Erbschaft.
Bei Tilgungsleistungen: Auch Bausparverträge werden gefördert!

Die so genannte Tilgungsförderung sieht vor, dass Tilgungsleistungen zugunsten zertifizierter Darlehensverträge - wie andere Sparbeiträge auch - steuerlich begünstigt werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass

  • eine Förderberechtigung für die Riester-Rente besteht und
  • das Darlehen für eine selbst genutzte Wohnimmobilie, die nach dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut wird, eingesetzt wird.

Die Tilgungsleistungen für zertifizierte Immobilienkredite werden steuerlich gleichrangig berücksichtigt wie Altersvorsorgebeiträge. Die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge werden in diesen Fällen zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung eingesetzt.
Begünstigt werden auch Altersvorsorgeverträge, die sich aus einer Sparphase und einer Darlehensphase zusammensetzen. Hierbei handelt es sich um die klassischen Bausparverträge.
Wer profitiert besonders von Wohn-Riester?
Die steuerfinanzierte Förderung macht die Riester-Rente und somit auch Wohn-Riester vor allem für kinderreiche Familien und Geringverdiener interessant. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Erhöhung der Kinderzulage auf 300 Euro für die nach dem 31.12.2007 geborenen Kinder.

Wichtig: Welche Wohnimmobilien werden gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung oder Herstellung

  • einer Wohnung in einem eigenen Haus oder
  • einer eigene Eigentumswohnung oder
  • einer Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft oder
  • eines eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts

Wichtig auch: Dass diese Wohnung den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet, im Inland gelegen ist und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt wird.
Kann ich die geförderte Immobilie weiterverkaufen?
Ja. Das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Kapital muss dann aber wieder in einer Immobilie oder einem Riestervertrag angelegt werden. D.h. beträgt der Stand des Wohnförderkontos 10.000 Euro, dann muss auch nur dieser Betrag vom Verkaufserlös in einen Riester-Sparvertrag eingezahlt werden, damit die Förderung erhalten bleibt.
Sprechen Sie mit dem Ökowerk über Ihre Möglichkeiten, mit Wohn-Riester staatliche Förderung zu erhalten.

1 http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Alter__und__Vorsorge/Altersvorsorge/113__Wohnriester__FAQ.html
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