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Vorteile für den Betrieb

Die bisherige Umlagefinanzierung der gesetzlichen Rente reicht angesichts des demografischen Wandels in Deutschland (Vergreisung der Gesellschaft) bei weitem nicht mehr aus, um eine ausreichende Altersversorgung zu gewährleisten.
Der Gesetzgeber hat deshalb erste Schritte unternommen, um die Bedeutung der kapitalgedeckten Altersversorgung zu verstärken. Der betrieblichen Altersversorgung kommt dabei eine besondere Rolle zu. Das Ziel besteht darin, mindestens 80% aller ArbeitnehmerInnen mit einer betrieblichen Zusatzrente auszustatten.
Die Förderung setzt sich in der Regel aus einer Steuerbefreiung sowie dem Verzicht auf Sozialabgaben zusammen. Die genauen Bestimmungen für die verschiedenen Möglichkeiten erklären wir Ihnen gern. Allen gemeinsam ist das Ziel, eine zusätzliche lebenslange Rente anzusparen um die Grundversorgung deutlich zu verbessern.


Betriebliche Altersversorgung
Arbeitnehmer
finanziert
 
Arbeitgeber
finanziert
Direkt-
Versicherung
Unterstützungs-
kasse
Pensions-
kasse
Pensions-
zusage
Pensions-
fonds
         

 

Die Finanzierung kann entweder durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer (durch Gehaltsumwandlung) erfolgen. Selbstverständlich sind auch Mischformen möglich.

Seit Anfang 2002 haben ArbeitnehmerInnen einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2005 also maximal 2.496,- EURO) kann jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin jetzt jährlich in seine betriebliche Altersversorgung fließen lassen.

Der Anreiz besteht darin, dass z. B. brutto 208,- EURO gespart werden, aber der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin netto nur ca. 104,- EURO investiert!

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